Tagesmutter-Vertrag
Zwischen den Eltern und einer Tagesmutter sollte immer ein Tagesmutter-Vertrag geschlossen werden, auch wenn die Bezahlung nicht vom Jugendamt übernommen wird. Dieser Vertrag dient zur Absicherung beider Seiten und regelt neben der Bezahlung auch, ob eine Tagesmutter z.B. mit dem Tageskind einen Arzt aufsuchen darf. Hierzu ist im Vertrag eine Vollmacht für Arztbesuche auszufüllen.
In Kürze werden Sie hier diesen Vertrag für Kindertagespflege herunterladen können. So können Sie diesen in Ruhe durchlesen und auch schon soweit wie möglich ausfüllen.
